Seit Jahrzehnten normalisieren Politiker:innen, Leitmedien und Personen des öffentlichen Lebens die Dehumanisierung von palästinensischem Leben. Die oft tendenziöse Berichterstattung entwertet damit Leben, Leiden und Tod von Palästinenser:innen unter 75-jähriger israelischer Besatzung und Apartheid. Insbesondere im deutschen Kontext werden in den Leitmedien rassistische und entmenschlichende Rhetorik gegenüber Palästinenser:innen bis hin zu Aussagen zur Unterstützung des Genozids Israels an den Palästinenser:innen veröffentlicht. Vermehrt nutzen Personen des öffentlichen Lebens auch Social media Plattformen, um ihre rassistischen und teilweise genozidalen Aussagen zu verbreiten. Der Internationale Gerichtshofs hielt am 26. Januar 2024 fest, dass der Vorwurf des Genozid Israels an der palästinensischen Bevölkerung plausibel ist. Als Unterzeichner der Genozid Konvention ist Deutschland verpflichtet, Völkermord zu verhindern und diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die genozidale Handlungen leugnen, billigen, verharmlosen, unterstützen oder dazu anstiften. Wir, von Palästina Spricht, haben eine ausführliche Recherche zu rassistischen und genozidalen Aussagen von Politiker:innen und Personen des öffentlichen Lebens gemacht. Dazu gehören Vertreter:innen der Bundesregierung, Ministerpräsident:innen, Parteivorsitzende, Kabinettsmitglieder, u.a. Politiker:innen der CDU/CSU, SPD, FDP, GRÜNE, Medienschaffende und andere Personen des öffentlichen Lebens. Die Kampagne PALÄSTINA KLAGT AN ist der erste Schritt gegen eine Kultur der Straflosigkeit. Wir ziehen diejenigen, die hier in Deutschland öffentlich zu Gewalt gegen Palästinenser*innen aufstacheln und den Völkermord an dem palästinensischen Volk unterstützen, juristisch zur Verantwortung. Wir arbeiten hierfür mit mehreren Anwält:innen zusammen, die die Kampagne unterstützen. Die Strafanzeigen werden gestellt gegen: Völkerrechtsverbrechen-bezogene Volksverhetzung nach § 130 Abs. 5 StGB das Billigen, Leugnen oder grobe Verharmlosen von Völkerrechtsverbrechen nach § 140 Nr. 2 iVm § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB die öffentliche Befürwortung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach § 140 Nr. 2 StGB Bei Interesse zur Unterstützung bei den Strafanzeigen, folgt dem Link zur Kampagne.