IHR-Verhandler ziehen eine pandemische Notlage und ein Aufsichtsgremium aus dem Hut

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"teaser" href="https://norberthaering.de/macht-kontrolle/ihr-april24/">24. 04. 2024 | Die Arbeitsgruppe zur Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) hat zum ersten Mal seit langem einen neuen Textvorschlag veröffentlicht. Einen Monat vor der geplanten Abstimmung schlägt das WHO-Büro überraschend vor, zusätzlich zur Gesundheitlichen Notlage von Internationaler Tragweite eine Pandemische Notlage zu definieren. Außerdem schlägt das Büro so kurz vor Schluss noch die Schaffung eines Ausschusses für Umsetzung und Einhaltung der IHR vor. Nach den Regeln der Internationalen Gesundhetisvorschriften (IHR) über eine Ergänzung des Vertragswerks hätten die Verhandler spätestens Ende Januar, vier Monate vor der Abstimmung auf der Weltgesundheitsversammlung Ende Mai, einen abstimmungsreifen Textentwurf vorlegen müssen . Sie haben es nicht getan und einfach weiterverhandelt. Am 17. April hat die WHO einen Textentwurf mit markierten vorgeschlagenen Ergänzungen durch das WHO-Büro veröffentlicht. Dieser wird seit 22. und noch bis 26. April von der Arbeitsgruppe zur IHR-Reform besprochen. In dem Textentwurf findet sich in Artikel 1 neben der sehr vagen Definition der Gesundheitlichen Notlage von Internationaler Tragweite (Public Health Emergency of International Concern) nun auch noch eine Definition von Pandemie und einer Pandemischen Notlage . Im gesamten Vertragswerk soll dann, wenn von der Gesundheitlichen Notlage von Internationaler Tragweite die Rede ist, die Pandemische Notlage ergänzt werden. Obwohl die Definition in Artikel 1 klarstellt, dass die Pandemische Notlage ein Spezialfall der gesundheitlichen Notlage ist, wird sie nur manchmal mit „einschließlich“ angeschlossen, manchmal aber auch mit „oder“. Vermutlich ist das der Eile geschuldete Schludrigkeit. Pandemie und Pandemische Notlage Laut Definition in Artikel 1 soll gelten: „Eine Pandemie ist eine Gesundheitliche Notlage von Internationaler Tragweite, die infektiöser Natur ist, und sich bereits über und innerhalb von mehreren Staaten über WHO-Regionen hinweg ausgebreitet hat und weiter ausbreitet; und die Kapazität der Gesundheitssysteme darauf zu reagieren in den betroffenen Staaten überfordert; und eine schwere soziale und/oder wirtschaftliche und/oder politische Störung in diesen Vertragsstaaten verursacht; rasches, gerechtes, verstärktes und koordiniertes internationales Handeln mit einem regierungs- und gesellschaftsganzheitlichen Ansatz erfordert (whole-of-government and whole-of-society).“ Die Definition von Pandemischer Notlage setzt jeweils ein „wird wahrscheinlich“ vor Punkte 1 bis 3 und ist in Punkt 4 identisch. Dagegen ist eine Gesundheitliche Notlage von Internationaler Tragweite ein „außergewöhnliches Ereignis, von dem nach den Vorgaben dieser Vorschriften festgestellt wurde, dass es durch die internationale Ausbreitung einer Krankheit ein Gesundheitsrisiko für andere Staaten darstellt; und möglicherweise eine koordinierte internationale Antwort erfordert.“ Die Definition der Gesundheitsnotlage ist also geradezu lächerlich leicht erfüllt. Sie hätten auch schreiben können: ‚Eine Gesundheitsnotlage ist, was als solche erklärt wurde.‘ Die unkontrolliert-diktatorische Entscheidungsmacht liegt allein beim WHO-Generaldirektor. Es gibt einen Anhang 2 mit einer unverbindlichen Entscheidungsregel und Beispielen, wann die Ausrufung eines Gesundheitsnotstands angemessen sei. Sie sind ebenfalls extrem vage und leicht zu erfüllen. Es genüg