Bisher galt bei der geplanten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland das Widerspruchsrecht. Nach dem deutschen ePA-Gesetzentwurf durfte man der digitalen Sammlung der eigenen Gesundheitsdaten widersprechen und würde somit keine elektronische Akte bekommen. Dazu hiess es im deutschen ePA-Gesetzentwurf: